Bis 200 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Formulare)
Es sind Schrecken und Schmerz, beides hat sie von sich weggedrückt, weit
weg. Wenn sie überhaupt darüber spricht, dann hört es sich an, als erzähle
sie von den Erlebnissen einer anderen Person. „Nach drei Monaten war das Problem da“, sagt sie, und dass sie zu diesem Zeitpunkt im fünften Monat schwanger war.
Erst auf Nachfrage erklärt sie leise, „da hat er mich angefasst“. Drei Monate, nachdem sie bei ihrem neuen Lebensgefährten eingezogen war, hat dieser sie „angefasst“. So umschreibt Monika C. (Name geändert) eine wuchtige Ohrfeige, so heftig, dass sie umkippt. Die 38-jährige Mutter nennt es einen „Aussetzer“.
Der Schlag war so gewaltig, dass das Kieferköpfchen brach und das Ohr geschädigt wurde. Erst als der damals neunjährige Sohn zur Tür reinkam, ließ der Lebensgefährte von ihr ab. „Er hat meinen Sohn an den Hals gefasst“, berichtet Monika C., die dann die Polizei rief. Der Mann bekam ein Näherungs- und Kontaktverbot und wurde später wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwei Jahre nach der Tat leidet Monika C. seelisch wie körperlich unter den Folgen. Ihren Kiefer hat sie richten lassen, aber noch immer hat sie Schmerzen.
Inzwischen hat sie mit dem elfjährigen Sohn und ihrer einjährigen Tochter eine neue Wohnung gefunden, mitnehmen konnte sie fast nichts. Im Gang stehen noch ein paar Umzugskartons, „mir fehlen Schränke“. Unterhalt, Kindergeld und Elterngeld reichen gerade so, dass Monika C. knapp über dem Hartz-IV-Satz als Existenzminimum liegt. Die Mutter würde gerne wieder in ihrem Beruf als Friseurmeisterin arbeiten, aber es gibt keinen Betreuungsplatz für ihre Tochter. Ohnehin wäre es fraglich, ob ihr solch ein Platz viel nützen würde, denn in ihrem Beruf müsste sie oft nachmittags und abends und vor allem auch an Samstagen arbeiten. Aber um18 Uhr machen die meisten Betreuungseinrichtungen zu, samstags sieht es ganz schlecht aus. Und Monika C. hat niemanden, der auf ihre Kinder aufpassen könnte.
Ihr Sohn Michael aus der vor acht Jahren geschiedenen Ehe weiß, dass das Geld knapp ist. Monika C. schafft es zwar gerade, ihm die Mitgliedschaft bei den Pfadfindern und im Sportverein zu finanzieren. Aber wenn die Pfadfinder auf Fahrt gehen, kostet das zusätzlich. Michael muss deshalb oft zu Hause bleiben. Wenn er nicht an Zeltlagern teilnehmen kann, bleibt er auch von den Pfadfinderprüfungen ausgeschlossen, die begehrte Abzeichen einbringen. Und ohnehin sei er „der Einzige, der keinen Pfadfinder- Rucksack hat, das nervt ihn schon ein bisschen“, sagt die Mutter. Manchmal, wenn Monika C. ihm wieder einen Wunsch abschlagen muss, kann Michael seine Enttäuschung und Verzweiflung nicht mehr zähmen. Dann macht er die Mutter verantwortlich für die gescheiterten Beziehungen und die finanzielle Lage: „Du hältst es mit gar keinem aus.“
Im März findet der Schulskikurs statt. Mehr als 200 Euro kostet diese Woche, viel Geld für jemanden, der alles genau einteilen muss. „Ich habe ihm schon gesagt, dass ich noch nicht weiß, ob ich das schaffe. Das findet er total blöd, weil er dann als einziges Kind in der Schule bleiben müsste.“ Um Kindern aus Haushalten von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfebeziehern die Teilnahme zu ermöglichen, hat zwar der Elternbeirat Spenden gesammelt – aber Monika C. nützt das nichts, weil sie nicht zum benannten Personenkreis gehört. Dennoch hat Monika C. einen Euro gegeben, sehr zum Unmut von Michael, „ach Mama, nur einen Euro spendest du“, weil das auffällt. Wie auch sein viel zu kleines Fahrrad, noch dazu eines für Mädchen. „Ein Fahrrad ist sein größter Wunsch.“ Ja, sagt die Mutter, „er wünscht sich halt alles, was die anderen auch haben“. Aber er sei nicht so anspruchsvoll und trägt die Kleidung auf, die Monika C. von einer Freundin mit zwei Söhnen bekommt.
Für die Tochter fehlt es daran, das Kinderzimmer auszustatten, die Wohnung ist nur spärlich möbliert. Als alleinerziehende Mutter kämpft Monika C. an vielen Fronten: „Abends um acht Uhr, wenn beide Kinder im Bett sind, ist das für mich wie Urlaub. Da bin ich oft so k. o., dass ich weine. Wenn ich zur Ruhe komme, spielen die Gefühle verrückt.“ Gefühle, die sie bis in die Träume verfolgen.
Rund 8000 alleinerziehende Frauen in München sind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen, viele von ihnen sogar trotz Arbeit. „Das Gehalt für Teilzeitarbeit bei frauentypischer Bezahlung trägt den hohen Lebenshaltungskosten nicht Rechnung“, sagt Johanna Kürzinger, Geschäftsführerin der Beratungseinrichtung „allfa_m, allein erziehende Frauen in München“. Ein gutes Drittel der Väter komme ihren Unterhaltspflichten nicht nach. „Viele Frauen sind einfach ausgepowert, wenn sie nach mehreren Jahren sehen, dass sie gar nicht mehr rauskommen aus der staatlichen Unterstützung, auch wenn sie Kraft und Energie reinhängen.“ Mit den gängigen Betreuungszeiten in Krippen und Kindergärten kämen Frauen oft nicht hin: Denn sowohl in den hochbezahlten Jobs wie im Niedriglohnbereich wird Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten gefordert. So gehen Mütter frühmorgens mit schlechtem Gewissen putzen, weil die Kinder allein aufstehen und zur Schule gehen müssen.
Mehr als 60 Prozent der Frauen, die zu allfa_m kommen, erhalten Arbeitslosengeld II. Wenn Jugendliche jobben oder eine Lehre absolvieren, wird ihr Einkommen auf den Gesamtbedarf des Hartz-IV-Haushalts angerechnet: Die Mutter als Haushaltsvorstand hat dann weniger Geld auf dem Konto. „Viele Mütter versuchen zu sparen, aber das geht nicht lange“, sagt Johanna Kürzinger. „Sie stehen vor der demütigenden Situation, dass sie Geld von ihren Kindern einfordern müssen.“ Die Kinder wiederum wollen mit Freunden mithalten können, erleben aber, dass sie trotz eines Jobs ihre Situation kaum verbessern können.
Mit diesem Konflikt muss auch Susanne E., 39, leben. Ihr 16-jähriger Sohn macht gerade eine Lehre, weil er eigenes Geld verdienen wollte. Doch sein Einkommen wird angerechnet, denn die vierköpfige Familie, zu der noch zwei Töchter gehören, ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. Dabei wünscht sich Susanne E. nichts sehnlicher, als endlich auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. „Zu Hause hocken ist nichts für mich.“ Aber eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, da fürchten viele Arbeitgeber Ausfälle wegen Krankheiten der Kinder. „Seit Jahren bekomme ich nur Ein-Euro-Jobs, das ist frustrierend“, sagt Frau E., die derzeit einen Ein-Euro-Job in der Kindertagesbetreuung hat und sich parallel auf die Prüfung zur Kinderpflegerin vorbereitet.
Vor acht Jahren, sie war gerade schwanger, hat sie ihren Mann aus der Wohnung geworfen und sich scheiden lassen, wegen des Alkohols: „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende, habe ich gedacht. Er hat sich nicht mehr um die Kinder gekümmert und die Miete nicht überwiesen, fast wäre ich aus der Wohnung geflogen.“ Unterhalt bezahlt er nicht, zu den Kindern hat er keinen Kontakt. Sie habe damals sehr viel Unterstützung vom Sozialamt erhalten, „sonst wäre ich nicht über die Runden gekommen“. Damals gab es noch einmalige Zuschüsse, etwa für den Kauf eines Kühlschranks oder den Ersatz kaputter Möbel. Seit Hartz IV muss das alles aus dem Regelsatz bestritten werden: „Es tut uns leid, das müssen Sie sich zusammensparen, heißt es jetzt.“ Im Wohnzimmer fehlt ein Schrank, „aber wir haben genug zu essen, Gott sei Dank“. Doch das „ständige Kämpfen, die Bettelei“, hat Spuren hinterlassen: „Hartz IV hat mich krank gemacht – seit Jahren von zu wenig Geld leben zu müssen, das können sich viele nicht vorstellen, wie das ist.“
Ihr sehnlichster Wunsch ist deshalb, dass sie die Prüfung zur Kinderpflegerin im zweiten Anlauf schafft, „um von den Ämtern wegzukommen“. Die Kindertagesstätte, für die sie bereits zum dritten Mal im befristeten Ein-Euro-Job arbeitet, habe ihr einen regulären Arbeitsplatz in Aussicht gestellt. Und sie hofft, dann kein schlechtes Gewissen mehr haben zu müssen, „weil sich die Kinder gar nicht mehr trauen, so viel zu wünschen“. Fahrräder für die Kinder würde sie gern anschaffen. Aber sie weiß genau, was die zehnjährige Tochter dazu sagen würde, einen Satz, der trösten soll, aber dennoch weh tut: „Mama, das brauchst du nicht zu kaufen, das ist zu teuer.“
Seit 1949 im Dienst der Nächstenliebe
Weihnachtswünsche von Alleinerziehenden und ihren Kindern
Finanzielle Sorgen belasten Alleinerziehende, weil Unterhaltszahlungen ausbleiben oder unregelmäßig kommen. Am Existenzminimum zu leben, bedeutet immer wieder nein sagen zu müssen, wenn sich Kinder etwas wünschen: Ein Kino- oder Schwimmbadbesuch ist kaum drin, ein Fahrrad oder eine Ferienfahrt zu teuer. Wenn das Geld dazu fehlt, bleiben Kinder unter Gleichaltrigen oft ausgeschlossen.
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(SZ vom 05.12.09)